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Kleine Ostergabe für private Kfz-Besitzer

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Unser Foto (© Jan Hübel / Griechenland Zeitung) zeigt im Hintergrund das Gebäude der Stadtpolizei Athen – vergleichsweise entspricht es etwa dem Ordnungsamt in deutschen Städten. Unser Foto (© Jan Hübel / Griechenland Zeitung) zeigt im Hintergrund das Gebäude der Stadtpolizei Athen – vergleichsweise entspricht es etwa dem Ordnungsamt in deutschen Städten.
Ostern steht vor der Tür: Zweifellos das größte Fest des Jahres für die orthodoxen Griechen. Wie häufig in der Vergangenheit, so drücken auch in diesem Jahr aus diesem Anlass verschiedene Behörden ein Auge zu, um jenen, die eigentlich nicht mit dem eigenen Pkw fahren dürften, eine Reise zu Freunden oder Verwandten zu ermöglichen.
 
So erlaubt es ein eben verabschiedeter Gesetzeserlass privaten Fahrzeughaltern, die beim Steueramt ihre Fahrzeug abgemeldet haben – meist, weil sie die Kfz-Steuern für das Jahr 2017 nicht aufbringen konnten – diese relativ unbürokratisch und zu günstigen finanziellen Bedingungen wieder anzumelden. Möglich ist das für einen Monat, für drei Monate oder auch bis zum Rest des Jahres. 
 
Zudem teilte die Athener Stadtpolizei mit, dass anlässlich des Osterfestes am Karmittwoch (12.4.) und Kardonnerstag (13.4.) alle Kfz-Kennzeichen, die wegen Falschparkens eingezogen bzw. entfernt wurden, von dieser Behörde vorfristig zurückgeholt werden können. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Übertreter die vom Gesetz vorgeschriebene Geldbuße entrichtet und die notwendigen Unterlagen (Ausweis und Fahrzeugschein) vorweisen kann. Die zuständige Behörde der Athener Stadtpolizei befindet sich in der Agiou Konstantinou Straße 14, erster Stock. Sprechstunden sind von 9.00 bis 16.30 Uhr. Diese Maßnahme erfreut sich offenbar regen Zuspruches: Bereits heute Morgen hatte sich vor dem Gebäude der Stadtpolizei eine große Menschenmenge eingefunden.
 
(Griechenland Zeitung/la)
 
 
 
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