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Aus für Telefonantennen in der Nähe sensibler Einrichtungen

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Foto © Eurokinissi Foto © Eurokinissi

Antennen für Mobil- und Festnetztelefonie oder den Datentransfer werden in Zukunft mindestens 300 Meter von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen entfernt sein müssen.

Das sieht ein neues Gesetz des griechischen Digitalisierungsministeriums vor, das noch bis zum heutigen Freitag zur Bürgerberatung online ist. Und selbst wenn der Mindestabstand eingehalten wird, darf die Strahlung in den sensiblen Anlagen nicht größer sein als 60 Prozent der zulässigen Strahlung für die übrige Öffentlichkeit. Bestehende Antennenanlagen, die die neuen Standards nicht mehr erfüllen, sind nach Inkrafttreten des Gesetzes umgehend zu entfernen. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern zwischen 7.000 und 40.000 Euro geahndet. Außerdem sollen Beschwerden über illegale Antennen nach einem neuen System erfasst werden. Bei Beschwerde ist eine Gebühr von 50 Euro zu zahlen, die zurückerstattet wird, wenn die Prüfung tatsächlich eine Rechtswidrigkeit ergibt.

(GZak)

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