Login RSS

53jährige Putzfrau vorübergehend aus dem Gefängnis freigelassen Tagesthema

  • geschrieben von 
Unser Archivfoto (© Eurokinissi) ist am 23. November vor dem Justizministerium in Athen entstanden. Mitglieder von Gewerkschaften haben hier für die Freilassung der 53jährigen Putzfrau demonstriert. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) ist am 23. November vor dem Justizministerium in Athen entstanden. Mitglieder von Gewerkschaften haben hier für die Freilassung der 53jährigen Putzfrau demonstriert.

Ein Gericht der mittelgriechischen Stadt Larissa hat am Mittwoch (28.11.) entschieden, dass eine 53jährige Putzfrau das Gefängnis von Theben, ebenfalls in Mittelgriechenland, verlassen darf. Eine gegen sie verhängte zehnjährige Haftstrafe wurde ausgesetzt bis das Landeshöchstgericht, der Areopag, eine endgültige Entscheidung getroffen hat.


Hinter Gitter gekommen war die zweifache Mutter Anfang November. Sie hatte ihr Schulzeugnis gefälscht, um eine feste Stelle als Putzfrau in einem Kindergarten zu bekommen. Das Gericht sah hinter dieser Tat Betrug gegenüber dem Staat.
Ihr Rechtsanwalt betont, dass es sich nur um das sechste Schuljahr gehandelt habe. Die Putzfrau habe in ihrem Lebenslauf gemogelt und einfach ein Jahr längeren Schulbesuch angegeben, um einen Job im öffentlichen Dienst zu bekommen. In Wirklichkeit habe sie die Schule lediglich bis zur fünften Klasse besucht. Allerdings sei diese Tat, die sie im Jahr 1997 begangen hat, bereits verjährt. Zudem habe sie ihre Arbeit stets gut versehen und der Fakt, dass sie einst ihren Lebenslauf fälschte, habe bei der zu leistenden Arbeit praktisch keine Rolle gespielt.
Das Internetportal capital.gr klärt auf, dass die Frau auf Basis eines besonders scharfen Gesetzes, das betrügerisches Verhalten und Untreue gegenüber dem Staat betrifft, verurteilt wurde. Dieses gilt seit dem Jahr 1950. In seiner Anfangsform sah es sogar die Todesstrafe vor. Derzeit kann eine lebenslängliche Haftstrafe für derartige Taten verhängt werden. Die Putzfrau hatte mit zehn Jahren Gefängnis die Mindeststrafe erhalten. Gegen das Urteil hatte es scharfe Proteste in Griechenland gegeben, u. a. hatte die Haftinsassin auch Besuch vom Justizminister erhalten. (Griechenland Zeitung / eh)

 

 

 

Nach oben

 Warenkorb