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Gericht: Rentenkürzungen sind Verfassungsbruch

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Das Plenum des Rechnungshofes hat fast einstimmig rückwirkende Rentenkürzungen (bis August 2012) für Richter, Staatsanwälte und Mitglieder des Rechtsbeirates des Staates als verfassungswidrig bezeichnet. Sollte das Urteil des höchsten Finanzgerichtes Rechtsgültigkeit erhalten, müsste die Regierung Medienberichten zufolge etwa 150 Millionen Euro an die entsprechenden Rentner zurückzahlen. Außerdem könnten andere Staatsdiener (u. a. Uniformträger, Ärzte und Lehrpersonal) darin einen Präzedenzfall sehen und ebenfalls über den Gerichtsweg Geld „eintreiben“.
(GZrs)
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