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Griechenland/Athen. Neue Bestimmungen für die Benutzung von Überwachungskameras in öffentlichen Räumen stellte gestern Justizminister Sotiris Chatzigakis dem Parlament vor. Der Einsatz dieser Kameras darf künftig nur noch unter der permanenten Aufsicht seitens der Staatsanwaltschaft erfolgen. Außerdem wird der Einsatz nur für gerichtliche Zwecke genehmigt. Chatzigakis stellte fest, dass der entsprechende Gesetzentwurf dem Ziel diene, „die nationale Gesetzgebung zu vervollständigen und die Persönlichkeitsrechte zu schützen".
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