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Geschützte Ursprungsbezeichnung für kretische Lämmer geplant

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Foto (© eu) zeigt das griechische g.U.-Gütesiegel Foto (© eu) zeigt das griechische g.U.-Gütesiegel

Die Region Kreta will die Eintragung bestimmter Schafrassen von der Insel als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) bei der EU beantragen. Es wäre die zweite griechische Frischfleischsorte, die dieses Gütesiegel erhalten würde, nach den Lämmern und Zicklein aus dem Gebiet von Elassona in Thessalien.

Wie die Tageszeitung „Kathimerini“ berichtete, sollen die Lämmer aus vier autochthonen Schafrassen der Insel sowie deren Kreuzungen geschützt werden, deren Züchtung angeblich bis in die minoische Epoche zurückreicht. Es handelt sich um die Rassen von Sfakia im Südwesten der Insel, von Anogia im mittelkretischen Ida-Massiv, aus den Asteroussia-Bergen im Süden von Zentralkreta sowie aus Sitia im äußersten Osten der Insel. Die Region habe das entsprechende Dossier bereits beim griechischen Landwirtschaftsministerium eingereicht. Demnach wird das Gütesiegel an Lämmer der genannten Rassen vergeben, die 8 bis 14 Kilogramm schwer sind, vom Mutterschaf gesäugt wurden und im Freiland geweidet haben. In mageren Jahreszeiten soll auch die streng kontrollierte Zufütterung mit kretischen Trockenpflanzen zulässig sein. Außerdem muss das Lamm ausschließlich auf Kreta geboren sein, dort gelebt haben und dort auch geschlachtet und verarbeitet worden sein. Sollte es mit der Anerkennung klappen, soll auch für die Zicklein aus Kreta die geschützte Ursprungsbezeichnung beantragt werden. (GZak)

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