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Regierung schützt Kreditnehmer

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Griechenland / Athen. Die Regierung legt ihre schützende Hand auf Kreditnehmer, die im Umfeld steigender Zinsen zahlungsunfähig werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf begründete Wirtschafts- und Finanzminister Jorgos Alogoskoufis mit den Worten, dass man „Mitbürger unterstützen muss, die in der heutigen, ungünstigen internationalen Lage in einer schwierigen Lage sind".Der Gesetzestext soll es den Banken künftig schwerer machen, die Wohnungen säumiger Kreditzahler zu versteigern und weiteres Eigentum zu pfänden. So ist vorgesehen, dass die Hauptwohnung nicht mehr unter den Hammer kommen darf, wenn der Eigentümer der Bank weniger als 20.
iger als 20.000 Euro schuldet (diese Grenze lag bislang bei 10.000 Euro). 
Die Banken dürfen auch nicht wie bisher Teile der Gehälter, Renten oder Sozialbezüge ihrer Kunden einziehen. Immobilien zahlungsunfähiger Kreditnehmer, die zwangsversteigert werden, dürfen nicht länger zu Spottpreisen abgesetzt werden, die steuerliche Bemessungsgrundlage der betreffenden Immobilie (auf griechisch als „objektiver Wert" bezeichnet) stellt jetzt den Minimalpreis dar. Weitere Maßnahmen sollen sicherstellen, dass auf diesen Versteigerungen mehr Konkurrenz und höhere Preise erzielt werden.
Minister Alogoskoufis betonte außerdem, dass die internationale Kreditkrise die griechischen Banken vor keine Existenzprobleme stellen werden. Die Kreditinstitute des Landes weisen dem Minister zufolge hohe Liquidität auf. „Das griechische Bankensystem ist absolut sicher und glaubwürdig". Die Einlagen der Bürger seien zudem „absolut" vom Staat garantiert, sagte Alogoskoufis, um „einer gewissen Nervosität" und „gegenstandslosen Gerüchten" um den Zustand mancher Banken des Landes entgegenzutreten.
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