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Regelung zur Duldung von Schwarzbauten in Wäldern

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Foto © Eurokinissi Foto © Eurokinissi

Das griechische Umweltministerium hat einen Gesetzentwurf für die Duldung von illegal gebauten Gebäuden auch in Waldgebieten zur Bürgerberatung bis zum 8. Januar ins Internet gestellt.

Voraussetzung ist demnach, dass das Gebäude in einer sogenannten „Siedlungsverdichtung“ steht. Diese Quasi-Siedlungen in Wäldern wurden seit 2016 von den Kommunen registriert. Sie müssen mindestens 50 Häuser auf 2,5 Hektar aufweisen, um vom Staat als solche anerkannt zu werden. Landesweit wurden knapp 130.000 solche „Siedlungsverdichtungen“ angemeldet. Über ihren Status soll nach einer Überprüfung befunden werden. Ein Nachweis des Eigentums an der umstrittenen Immobilie ist für die Duldung keine Voraussetzung, so dass sogar Schwarzbauten auf staatlichem Land geduldet werden können. Die Duldung soll die Gebäude von Abrissen, Bußgeldern und ähnlichen Sanktionen freistellen. Sie gilt für 40 Jahre für Bauten, die vor 1974 errichtet wurden, und für 25 Jahre für Schwarzbauten bis 2011. Voraussetzung ist die Zahlung einer Gebühr von 250 Euro sowie eines je nach Einzelfall festzulegenden einmaligen Bußgeldes.

(GZak)

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