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Statut der „Ethniki Avgi“ wird von Höchstgericht Areopag geprüft

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Das Statur der Partei „Ethniki Avgi“ – zu Deutsch: „Nationale Morgenröte“ (EA) wurde in dieser Woche beim griechischen Höchstgericht Areopag eingereicht. Es ist dem Original der neofaschistischen „Mutterpartei“ Chryssi Avgi („Goldene Morgenröte“; CA)  sehr ähnlich. Aus deren Satzung gestrichen wurden vor allem ideologisch gefärbte Formulierungen, die zu illegalen Taten aufrufen könnten oder durch die diese Partei als „verbrecherische Organisation“ eingestuft werden könnten. Das Statut trägt die Unterschrift von 206 Personen. Bei den meisten von ihnen handelt es sich um bereits bekannte Mitglieder der CA oder um deren Familienangehörige.
Beobachter glauben, dass die EA in der Praxis lediglich eine Ersatz-Partei für die CA ist. Diese soll bei den bevorstehenden Kommunalwahlen für den Fall in die Bresche springen, dass die CA für illegal erklärt werden sollte. Deren Führung wird Mitgliedschaft bzw. Führung einer verbrecherischen Organisation vorgeworfen. Der CA-Führer Nikos Michaloliakos und andere Parlamentarier sitzen seit dem vergangenen Herbst in Untersuchungshaft. Mitglieder, Anhänger und Parlamentarier der griechischen Neofaschisten waren mehrfach brutal gegen im Lande lebende Immigranten vorgegangen. Die Justiz schließt nicht aus, dass die Parteiführung darüber informiert gewesen war bzw. solche Taten koordiniert haben könnte.
Was die neugegründete EA betrifft, so bezeichnet sie sich in ihrem Statut als eine „Volksbewegung“, die an die „nationale Unabhängigkeit“, an den „Reichtum der Heimat“ und an die „Ideologie des Nationalismus“ glaubt. Im Statut der CA hieß es hingegen u.a., dass man gegen die „Veränderung der Bevölkerung durch Millionen illegaler Immigranten“ sei. Der Areopag soll nun darüber entscheiden, ob die EA eine legale Partei ist und bei den Kommunalwahlen im Frühling antreten darf. (Griechenland Zeitung / eh)

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