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Oppositionsführer und Ex-Premier Tsipras verklagt Journalisten wegen Verleumdung

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt Oppositionschef Alexis Tsipras. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt Oppositionschef Alexis Tsipras.

Das Thema der Pressefreiheit und wo dieser Grenzen gesetzt werden müssen, rückte in dieser Woche auf der Tagesordnung der Medien. Der frühere Ministerpräsident Alexis Tsipras (2015-2019) vom Bündnis der Radikalen Linken (SYRIZA) reichte eine gerichtliche Klage gegen zwei Journalisten und einen Herausgeber ein.

Wegen Verleumdung forderte er von ihnen insgesamt drei Millionen Euro Schadenersatz; das Geld will er – vorausgesetzt, dass er den Prozess gewinnt und entschädigt wird – in die Versicherungskasse der Journalisten einzahlen.
Die beiden verklagten Journalisten hatten eine Reportage veröffentlicht, wonach der frühere Premier ein Strandhaus im Osten Attikas gekauft und es anschließend kostenaufwendig saniert haben soll. Sie vermittelten in ihrem Beitrag außerdem, dass dafür mehrere Millionen Euro ausgegeben worden seien, die angeblich bei der Steuer nicht deklariert worden seien.
SYRIZA hatte die im Beitrag dargelegten Fakten nach ihrem Erscheinen als falsch dementiert. Konkret habe es sich um eine Erdgeschosswohnung in dem angegebenen Gebäude gehandelt, die bereits vor Monaten an Tsipras vermietet worden sei. Die Renovierung des Hauses habe 20.000 Euro gekostet, die der Besitzer bzw. Vermieter der Wohnung selbst getragen habe. Die Rechtsanwälte von Tsipras sprachen von einer „falschen und verleumderischen Nachricht“, die im Nachhinein auch nicht richtgestellt worden sei. Ihrer Ansicht nach handle es sich eindeutig um „fake news“. Die juristischen Vertreter des Klägers machten deutlich, dass die Presse dazu verpflichtet sei, wahrheitsgemäß zu berichten. Seitens der Journalistenvereinigung ESIEA stieß die Klage von Tsipras auf Kritik, man protestiere dagegen, dass „Politiker gegen Journalisten“ juristisch ins Feld ziehen. (Griechenland Zeitung / eh)

 

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