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Änderungen für die Kommunalwahlen 2023 ins Auge gefasst Tagesthema

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Unser Foto (© Eurokinissi) entstand während der Ministerratssitzung. Unser Foto (© Eurokinissi) entstand während der Ministerratssitzung.

Angesichts der 2023 stattfindenden Kommunalwahlen hat die Regierung größere Gesetzesänderungen ins Auge gefasst. Diese erläuterte Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis am Donnerstag (28.1.) während der ersten Sitzung des Ministerrates in diesem Jahr. Demnach sollen Gouverneure der Regionen und Bürgermeister ab 2023 wieder für eine fünfjährige Legislaturperiode gewählt werden.

Für einen Sieg soll im ersten Wahlgang eine relative Mehrheit von 43 % ausreichend sein, bisher war eine absolute Mehrheit dafür notwendig (mehr als 50 % der Stimmen). Der Wahlsieger erhält drei Fünftel der Sitze. Künftig soll für einen Einzug in die kommunale Selbstverwaltung eine Sperrklausel von drei Prozent gelten, wie es bereits für einen Einzug ins Parlament der Fall ist. Außerdem sollen Räte mit vielen Sitzen verschlankt werden. In Athen etwa soll die Anzahl der Ratsmitglieder von bisher 49 auf 41 reduziert werden; in der Region Attika soll der Schnitt noch größer ausfallen: von bisher 101 auf 71. Bisher wurde die Zahl der Sitze proportional zur Einwohnerzahl bemessen. Mitsotakis bezeichnete diese Gesetzesnovelle als die „erste große institutionelle Reform des Jahres“. (Griechenland Zeitung / eh)


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