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Der türkische Militärangehörige Süleyman Özkaynakci hat weiterhin Asylrecht in Griechenland. Mit einer am Dienstag (21.8.) getroffenen Entscheidung des Staatsrates – Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht – wurde ein Antrag des früheren Migrationsministers Jannis Mouzalas auf Asylaussetzung abgelehnt. Letzterer hatte sich im Januar für die Revidierung des bereits damals gewährten Asyls eingesetzt.

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Die türkisch-griechischen Beziehungen haben sich auf dem Problemlevel erneut eine Etage nach oben geschraubt. Am Montag hat die griechische Justiz vier türkische Armeeangehörige aus der Untersuchungshaft entlassen. Grund war, dass die 18monatige Frist, in der eine Person in Griechenland maximal in U-Haft festgehalten werden darf, abgelaufen war. Gemeinsam mit vier weiteren Kameraden, die bereits früher entlassen wurden, leben die Offiziere aus dem Nachbarland nun an einem geheim gehaltenen Ort unter strenger Polizeibewachung.

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Die ohnehin komplizierten bilateralen Beziehungen zwischen Athen und Ankara scheinen sich seit Donnerstag zu verschlechtern. Die Türkei droht damit, einen mit Griechenland getroffenen Pakt, der Flüchtlinge betrifft, aufzukündigen. In einem solchen Falle wäre zu befürchten, dass der Flüchtlingsstrom von der türkischen Küste aus nach Griechenland wieder zunimmt.

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Von Dienstag bis Freitag kommender Woche (10. bis 13. Januar) wird vor dem Landeshöchstgericht, dem Areopag, die Berufung gegen das Gerichtsurteil in erster Instanz, acht türkische Offiziere in die Türkei abzuschieben, verhandelt. Abgelehnt wurde unterdessen die Forderung der Acht, alle Fälle gemeinsam zu behandeln. Stattdessen wird jeder einzelne Fall separat in Revision gehen. Anfang Dezember war bei drei unterschiedlichen Gerichtsverfahren entschieden worden, dass fünf der Offiziere, die in Hellas Asyl beantragt hatten, im Lande bleiben dürfen. Die anderen drei wurden für schuldig befunden, den türkischen Staat stürzen zu wollen. Ein solches Urteil würde die Auslieferung der drei Militärs nach Ankara nach sich ziehen.

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Drei von acht türkischen Offizieren werden nicht in die Türkei ausgeliefert. Das hat am Montag ein griechisches Berufungsgericht beschlossen. Die Entscheidung wird  u. a. damit begründet, dass den Offizieren in ihrer Heimat der Tod oder körperliche Verletzungen oder zumindest „inhumane und erniedrigende Behandlung“ drohe. Weiterhin heißt es, dass die Forderungen Ankaras für die Auslieferung der acht Offiziere in den von dort übermittelten Unterlagen nicht vollständig begründet gewesen seien. Nach Ansicht der Richter bezögen sich die erhobenen Vorwürfe nicht auf spezifische Vorfälle und Taten. Auch eine konkrete Rolle der Angeklagten beim gescheiterten Putschversuch Mitte Juli in der Türkei sei nicht erläutert.

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