Im griechischen Parlament begann am Montag (18.11.) eine fünftägige Debatte über eine ins Auge gefasste Verfassungsänderung.
Die Volksvertretung hat entschieden: Ein Scheitern bei der Wahl des Staatspräsidenten wird künftig das Parlament nicht zu Fall bringen und damit keinen vorverlegten Urnengang nach sich ziehen.
Der Donnerstag wird ein langer Tag für die 300 Parlamentarier Griechenlands. Dann findet die zweite von insgesamt drei Abstimmungen über eine geplante Verfassungsänderung statt. Der Tag beginnt morgens um 10 Uhr mit den Reden der Parteiführer. Anschließend werden die Abgeordneten namentlich über die einzelnen Artikel befinden.
Parlamentarier in Griechenland sollen nach einer Verfassungsänderung, über die sie derzeit befinden, schon bald deutlich weniger Privilegien als bisher genießen. Doch bis dahin ist es eine umfangreiche Prozedur. Am Donnerstag wurde die erste von insgesamt drei Abstimmungsrunden in der Volksvertretung durchgeführt.
Das Verfahren der Wahl des Staatspräsidenten ist zum neuen Zankapfel zwischen Regierung und Opposition geworden. Einig sind sich die Regierungspartei Bündnis der Radikalen Linken (SYRIZA) und die konservative Nea Dimokratia (ND) einzig darin, dass hieran etwas verändert werden muss. Vor allem die Tatsache, dass die Wahl eines neuen Präsidenten im Falle des Scheiterns eine Regierung aus dem Sattel heben kann, missfällt sowohl Ministerpräsident Alexis Tsipras (SYRIZA) als auch Oppositionschef Kyriakos Mitsotakis (ND).
Die griechische Regierung unter dem Linkspolitiker Alexis Tsipras zeigt sich fest entschlossen, die Verfassung zu ändern. Eine entsprechende Debatte hat am Dienstag (12.2.) im Parlament begonnen. Für Donnerstag ist eine namentliche Abstimmung vorgesehen.
Ministerpräsident Tsipras hat sich am Dienstag mit dem Erzbischof von Athen und ganz Griechenland, Hieronymus getroffen. Sie einigten sich auf eine Trennung zwischen Kirche und Staat, die in einer Verfassungsänderung festgeschrieben werden soll. Kritiker sprechen von einer halbherzigen Vereinbarung.
Die Vorbereitungen für eine geplante Verfassungsänderung in Griechenland nehmen Konturen an. Ministerpräsident Alexis Tsipras hatte zunächst am Montag dieser Woche die Vorsitzenden der im Parlament vertretenen Parteien in schriftlicher Form über sein Vorhaben informiert. In der kommenden Woche soll das Prozedere beginnen.
Am Dienstag hat Ministerpräsident Alexis Tsipras der Parlamentsfraktion seiner Partei des Bündnisses der Radikalen Linken (SYRIZA) Vorschläge für eine Verfassungsänderung unterbreitet. Ziel sei es vor allem, das Vertrauen der Bürger in das politische System zurückzugewinnen. Um das zu erreichen soll seinen Vorstellungen zufolge eine Art Verhältniswahlrecht eingeführt werden; die Vergabe der Sitze solle möglichst im direkten Verhältnis zum Wahlergebnis bzw. zu den erhaltenen Stimmen stehen.
Ministerpräsident Alexis Tsipras hat am Montag ein Schreiben an die Vorsitzenden der im Parlament vertretenen Parteien gesandt. In diesem erläutert er seinen Vorschlag für die Durchführung einer Verfassungsänderung.
In fünf wesentlichen Punkten will Ministerpräsident Tsipras die Verfassung ändern. Die Bürger sollen sich aktiv am Dialog darüber beteiligen. Im September soll eine eigens dafür zuständige Kommission ins Leben gerufen werden.
Ministerpräsident Alexis Tsipras hat sich das Ziel gesetzt, die griechische Verfassung zu revidieren. Am Montag hat er im Vorhof des Parlaments – was eher ungewöhnlich ist – entsprechende Vorschläge unterbreitet. Er rief zu einem breiten, offenen und fruchtbaren Dialog auf. Mit einer neuen Verfassung werde ein „neues Griechenland von 2021“ gestaltet – wohl auch eine Anspielung auf den Beginn der Befreiungskämpfe des Jahres 1821.
Die Regierung möchte demnächst den Entwurf für ein neues Wahlgesetz im Parlament einbringen. Innenminister Panagiotis Kouroumblis (s. Foto) bestätigte am Montag in einem Fernsehinterview, das es bereits bei den kommenden Parlamentswahlen in Kraft treten könnte. Man sei auf der Suche nach einem Konsens mit der Opposition. Vorgesehen ist u. a., dass Bürger künftig bereits nach Vollendung des 17. Lebensjahres ihre Stimme abgeben dürfen; bisher ist die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung für eine Stimmabgabe. Dadurch würden Kouroumblis zufolge mehr junge Griechen dazu ermutigt, sich mit der Politik zu beschäftigen.