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Acht türkische Staatsbürger wollen einen Antrag auf politisches Asyl in Griechenland stellen. Sie sind am Sonntagmittag (22.8.) im kleinen Hafen Tsoutsoura, der südlich von Heraklion auf Kreta liegt, mit einem havarierten Boot eingelaufen; zu diesem Zeitpunkt herrschten in der Region schwierige Wetterbedingungen.

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Acht türkische Militärangehörige, denen Beteiligung am fehlgeschlagenen Militärputsch im Sommer in der Türkei vorgeworfen wird, dürfen nicht nach Ankara ausgeliefert werden. Das hat am Donnerstag das griechische Höchstgericht, der Areopag, entschieden. Der Beschluss ist unwiderruflich. Somit konnten die Acht auf freien Fuß gesetzt werden. Die Richter haben die Argumentation der Offiziere akzeptiert, wonach ihnen in ihrer Heimat Folter bzw. sogar die Todesstrafe drohe.

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Drei von acht türkischen Offizieren werden nicht in die Türkei ausgeliefert. Das hat am Montag ein griechisches Berufungsgericht beschlossen. Die Entscheidung wird  u. a. damit begründet, dass den Offizieren in ihrer Heimat der Tod oder körperliche Verletzungen oder zumindest „inhumane und erniedrigende Behandlung“ drohe. Weiterhin heißt es, dass die Forderungen Ankaras für die Auslieferung der acht Offiziere in den von dort übermittelten Unterlagen nicht vollständig begründet gewesen seien. Nach Ansicht der Richter bezögen sich die erhobenen Vorwürfe nicht auf spezifische Vorfälle und Taten. Auch eine konkrete Rolle der Angeklagten beim gescheiterten Putschversuch Mitte Juli in der Türkei sei nicht erläutert.

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