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Fragen und Antworten: Fluggastrechte schnell erklärt

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Foto © Eurokinissi Foto © Eurokinissi

Die Europäische Kommission gab Antworten auf die zehn am häufigsten gestellten Fragen zu den Rechten, die Flugreisende haben. 

1. Eine europäische Fluggesellschaft hat mein Gepäck verloren. Ich habe mich bei der Fluggesellschaft beschwert, bin aber nicht ganz zufrieden mit ihrer Reaktion. Kann ich mich bei jemand anderem beschweren? 

Ja. Bei einem grenzüberschreitenden Flug können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Ihres Landes wenden. Wenden Sie sich für einen Inlandsflug an ein nationales Verbraucherzentrum in Ihrem Land.

2. Als ich kürzlich einen Flug gebucht habe, war ich schockiert, als es zur Bezahlung kam und ich den Gesamtpreis gesehen habe, nachdem Steuern und Gebühren hinzugefügt wurden. Müssen Fluggesellschaften den Gesamtpreis des Tickets inklusive Steuern und Gebühren von Anfang an sichtbar machen?

Ja. Alle Kosten (Fahrpreis, Steuern, Gebühren und Zuschläge) müssen deutlich angegeben werden.

3. Wenn ich außerhalb der EU reise, zum Beispiel von den USA nach Paris, habe ich irgendwelche Rechte, wenn mein Flug annulliert wird?

Ja. Vorausgesetzt, Ihr Luftfahrtunternehmen ist in einem europäischen Land zugelassen. 

4. Ich habe einen Flug gebucht. Wegen starkem Verkehr kam ich spät am Flughafen an, kurz bevor die Gates für den Flug geschlossen wurden. Ich durfte nicht mehr an Bord gehen. Habe ich irgendwelche Rechte?

Nein. Weil Sie die Anforderung nicht erfüllt haben, sich innerhalb der vorgesehenen Frist zum Check-In zu melden.

5. Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich gerichtliche Schritte zur Entschädigung für einen annullierten Flug einleiten kann?

Dies hängt vom nationalen Recht in jedem europäischen Land ab und variiert daher in der gesamten EU.

6. Habe ich irgendwelche Rechte, wenn ich nicht in meinen Anschlussflug einsteigen kann, weil ich aufgrund einer Verspätung beim ersten Flug verspätet am Gate angekommen bin?

Ja. Wenn die Flüge Teil einer einzigen Reservierung sind, können Sie zwischen der Rückerstattung des Tickets, einem Rückflug zum Startflughafen oder eine andere Reisemöglichkeit zum gewünschten Flugziel auswählen. Wenn Sie jedoch mit der Option einer anderen Reisemöglichkeit zu Ihrem Ziel reisen und sie eine Verspätung von mindestens 3 Stunden haben, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

7. Mein Flug soll heute Morgen aus London starten, aber ich habe gerade einen Text von der Fluggesellschaft erhalten, der darauf hinweist, dass der Flug storniert wurde. Habe ich irgendwelche Rechte?

Ja. Sie haben Rechte nach den EU-Vorschriften. Sie haben Anspruch auf Erstattung der vollen Kosten Ihres Tickets. Wenn Sie jedoch bereits am Flughafen sind und sich für eine Umleitung entscheiden, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zu Ihrer Wartezeit sowie zwei Telefonate, SMS oder E-Mails. Wenn Sie am Tag nach dem geplanten Flug umgeleitet werden sollen, haben Sie Anspruch auf eine Übernachtungsmöglichkeit und je nach den Umständen kann auch eine finanzielle Entschädigung anfallen. 

8. Mein Flug wurde um vier Stunden verspätet. Habe ich Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung?

Wenn sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die durch angemessene Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.

9. Als ich am Check-in ankam, wurde mir mitgeteilt, dass mein Flug von Brüssel nach London abgesagt worden war. Ich entschied mich, nicht zu reisen, und mir wurde gesagt, dass die Kosten meines Tickets zurückerstattet würden und dass ich eine finanzielle Entschädigung erhalten würde. Wochen später habe ich noch nichts erhalten. Gibt es eine Frist für die Zahlung von Erstattungen und Entschädigungen?

Ja. Sie sollten die Erstattung der Kosten für Ihr Ticket innerhalb von sieben Tagen nach der Stornierung erhalten haben. Die Zahlung der Entschädigung hängt vom Grund des annullierten Fluges ab, aber die EU-Regeln sehen keine Frist für die Zahlung der Entschädigung vor.

10. Habe ich Anspruch auf Entschädigung nur für Flüge, die storniert wurden, oder kann ich auch Entschädigungen für verspätete Flüge erhalten?

Ja und Nein. Bei annullierten/verspäteten Flügen erhalten Sie keine Entschädigung, wenn die Annullierung/Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, zum Beispiel auf schlechtes Wetter. Obwohl Sie dabei keinen Anspruch auf Entschädigung haben, muss der Beförderer weiterhin Unterstützung (Erstattung oder Umbuchung) und Pflege (Mahlzeiten und/oder Unterkunft) anbieten, während Sie auf eine alternative Transportmöglichkeit warten.

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