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Griechenland will Gastro-Tourismus fördern Tagesthema

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Archivfoto (© GZeh): Moussakas Archivfoto (© GZeh): Moussakas

Dass die griechische Küche vielfältiger und vor allem besser ist als die „heilige Dreifaltigkeit“ Souvlaki-Tzatziki-Bauernsalat hat sich mittlerweile auch jenseits der Landesgrenzen herumgesprochen. Zugleich bleibt die Gastronomie ein Aschenputtel des griechischen Tourismus und Tavernen gerade in Urlaubsorten weiter auf das alte und bewährte Schema fixiert.

Um das zu ändern, haben die Ministerien für Tourismus, Kultur und Landwirtschaft eine Arbeitsgruppe gebildet, die dem weltweit – zumindest vor der Corona-Krise – rasant wachsenden Gastro-Tourismus auch in Griechenland auf die Sprünge helfen soll. Beteiligt sind Vertreter von Agrar- und Lebensmittelverbänden sowie aus Hotellerie und Gastronomie und den genannten Ministerien. Nach den ersten Sitzungen wurde in groben Umrissen das Konzept vorgestellt. Es sieht vor, dass jede der 52 historischen Präfekturen ihr eigenes gastronomisches Profil schärft, indem der Agrarsektor lokal mit dem Fremdenverkehr verknüpft wird. Unter anderem soll dies durch die Promotion einer gastronomischen Griechenlandkarte in den neuen und traditionellen Medien passieren. Außerdem sollen ältere Initiativen auf regionaler, kommunaler und Verbandsebene gebündelt werden und ein nationales Register der gastronomischen Traditionen und der landesweiten Vielfalt in diesem Bereich angelegt werden. Als erster Schritt ist eine Bestandsaufnahme vorgesehen. Danach sollen Vorschläge gemacht und Aktionen koordiniert werden, beispielsweise zur besseren Werbung für die griechischen Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Der gastronomische Tourismus ist seit 2018 gesetzlich verankert. Unter anderem sieht das Gesetz ein Gütesiegel für die griechische Küche vor. Außer einem „befriedigenden Niveau der Speisen auf Grundlage der griechischen gastronomischen Tradition unter Betonung gegebenenfalls der lokalen Küche“ muss das Lokal vorwiegend griechische Erzeugnisse und insbesondere solche mit geschützter Ursprungsbezeichnung verwenden. Außerdem muss es dem Gesetz zufolge allgemein zur Förderung der griechischen Küche beitragen und einen insgesamt guten Service bieten. (GZak)

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