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Höhere Strafen bei Nichtausstellung von Quittungen

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Höhere Strafen bei Nichtausstellung von Quittungen

Am Montagabend hat die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (ΑΑDΕ) eine gesetzliche Modifikation für Kontrollen durch Finanzbeamte dem Parlament vorgelegt.

Das zu verhängende Bußgeld ist in der Anordnung verschärft worden. Es handelt sich um einen erneuten Versuch, die Steuerhinterziehung insbesondere bei Freiberuflern und Unternehmen zu drosseln.
Besonders von der gesetzlichen Änderung betroffen sind Unternehmen, denen nachgewiesen werden kann, dass sie in mehr als zehn Fällen keine Quittungen bzw. Rechnungen ausgestellt haben. Unabhängig davon wird auch eine Unterschlagung von über 500 Euro straffer geahndet.
Die betreffenden Geschäfte werden zunächst für zwei Tage geschlossen. Beim nächsten Mal, wenn in mindestens drei Fällen keine Quittungen ausgestellt wurden, wird für vier Tage der Riegel vorgeschoben. Bei jeder weiteren Übertretung werden die Beteiligten verpflichtet, ihre geschäftlichen Aktivitäten für 10 Tage einzustellen.
Sollten Unternehmen eine Kontrolle der Kontrolleure verweigern, wird das Geschäft für einen Monat geschlossen. Wenn es um Institutionen oder größere Firmen geht, bei denen eine Schließung nicht so einfach möglich sein sollte, werden Bußgelder von bis zu 5.000 Euro erhoben.


(Griechenland Zeitung / la; Archivfoto: © Eurokinissi)

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