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Die Abschaffung der 13. und 14. Gehälter für Staatsdiener ist verfassungskonform. Das hat in dieser Woche der Staatsrat, der die Funktion eines Obersten Verwaltungsgerichtes ausübt, befunden. Die sogenannten „Zusatzgehälter“, die quasi jährlich als Ferienbonus zu Ostern, im Sommer sowie vor den Weihnachtstagen ausgezahlt wurden, hatte man im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise bei Beamten gestrichen.

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