Login RSS

Rente erst nach 40 Berufsjahren und ab dem 60. Lebensjahr Tagesthema

  • geschrieben von 
Rente erst nach 40 Berufsjahren und ab dem 60. Lebensjahr
Griechenland / Athen. Einen Anspruch auf vollständige Rentenbezüge in Griechenland sollen künftig nur Arbeitnehmer geltend machen können, die das 60. Lebensjahr erreicht haben und die 40 Jahre berufstätig waren. Darauf verständigten sich am Dienstag Premier Jorgos Papandreou (siehe Foto) mit Wirtschaftsminister Jorgos Papakonstantinou und Arbeitsminister Andreas Loverdos in zwei separaten Treffen. Die neue Regelung soll ab dem Jahre 2011 beginnen und schrittweise bis 2015 umgesetzt werden.
en. Wer zwar das entsprechende Lebensalter erreicht hat, aber keine 40-jährige Arbeitstätigkeit nachweisen kann, kann ebenfalls in Rente gehen. Allerdings werden für jedes fehlende Versicherungsjahr 6 Prozent der theoretisch fälligen Rente abgezogen. In die 40-jährige Arbeitszeit sind Armeedienst, Studium und Mutterschaftszeit mit eingeschlossen. Der Gesetzentwurf soll bis Ende des Monats endgültig abgeschlossen werden. Mitglieder der Troika aus Europäischer Kommission, IWF und Europäischer Zentralbank werden Mitte Juni erwartet, um Einzelheiten zu erörtern. Bisher waren in Griechenland 35 Arbeitsjahre nötig, um in Rente zu gehen. (Griechenland Zeitung / eh, Foto: Eurokinissi)
Nach oben

 Warenkorb