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Ein Schritt in die richtige Richtung?

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Schutz der traditionellen Ansiedlungen auf den Inseln der Ägäis Griechenland/Ägäische Inseln. Finanzielle Anreize will die Regierung geben, um Gebäude zu entfernen, die durch ihre übermäßige Größe und ihre Unangepaßtheit an die örtlichen Gegebenheiten die traditionelle Bebauung in den Dörfern und Städten und die natürliche Umgebung auf den ägäischen Inseln verunstalten.
gebenheiten die traditionelle Bebauung in den Dörfern und Städten und die natürliche Umgebung auf den ägäischen Inseln verunstalten.
Der von ägais-Minister Nikos Sifounakis eingereichte Gesetzentwurf trägt den langen Titel: „Ersatz, Schutz und Wiederherstellung der natürlichen und gestalteten Umgebung der Inseln, die in den Verantwortungsbereich des ägäisministeriums fallen" und wird demnächst zur Abstimmung im Parlament vorgelegt. Es handelt sich um den ersten Gesetzesentwurf, der vom ägäisministerium seit seiner Gründung je eingereicht worden ist. Der Minister äußerte gegenüber der Tageszeitung „Ta Nea": „Die traditionellen Siedlungen, die Orte mit besonderer natürlicher Schönheit sind das Wertvollste, was auf den Inseln der ägäis durch die „Bulldozer-Kultur" erhalten geblieben ist." Ergänzend fügte er hinzu: „Leider mußten aber auch diese teuren architektonischen Erbstücke in den 60er Jahren und danach die nationalen Veränderungen mittragen, und zwar  in Form von unpassenden Bauten, von denen sie sozusagen mißhandelt wurden, zu Gunsten einer falsch verstandenen modernen Architektur."
Sifounakis nimmt mit dieser mutigen Initiative für Griechenland ganz klar eine Vorreiterrolle ein. Er selbst sagt, der Gesetzesentwurf solle dazu dienen, „sensible" Orte und architektonische Einheiten von historischer Bedeutung wieder zu rehabilitieren, sie im wahrsten Sinn des Wortes wieder sichtbar zu machen. 
Finanzielle Mittel zur Umsetzung des Projekts sollen an Besitzer der in Frage kommenden Gebäude ausgezahlt werden, die an dem Programm teilnehmen möchten. Die entsprechenden Anträge werden demnächst bereitgestellt.
Das Abriß-Programm betrifft Gebäude, die sich nicht in die traditionelle Architektur der ägais integrieren, die sich zum Beispiel in Siedlungen oder in der Nähe von anderen Gebäuden befinden, die als schützenswürdig und erhaltenswert eingestuft sind, oder für die diese Anerkennung vorgesehen ist. Außerdem geht es um Bauten, die sich in historischen Gebieten oder mitten in der Natur befinden, die für ihre einzigartige Schönheit bekannt sind. Vorgesehen ist, die in Frage kommenden Gebäude ganz oder teilweise abzureißen oder sie gänzlich oder teilweise neu zu gestalten.
Das Programm sieht im einzelnen vor:
- Finanzielle Entschädigung für den ganz- oder teilweisen Abriß der Bauten in Höhe des objektiven Wertes des in Frage kommenden Gebäudes. Der Wert des Grundstückes wird im Fall teilweiser Entfernung von Gebäudeteilen mitberechnet. (Der Wert berechnet sich nach Artikel 41 des Gesetzes 1249/82 mit einem Aufschlag um 50%.) Die Entschädigungssumme ist steuer-, abgabe- und gebührenfrei.
- Die Kosten für die qualitative Verbesserung der Gebäudesubstanz müssen von den Besitzern selbst getragen werden. Steuertechnisch werden sie als Investitionen betrachtet und können zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden. In jedem andersgearteten Fall sind diese Ausgaben von den öffentlichen Kassen zu tragen.
Die Finanzierung soll aus den schon bewilligten Krediten des Programms für öffentliche Investitionen und aus den regulären Mitteln des ägäisministeriums erfolgen.
Insgesamt erinnert diese hoffnungsvolle Initiative des ägäisministeriums an das vor zwei Jahren gestartete Programm auf der Kanareninsel Mallorca, wo die bebaute Umgebung durch die Entfernung kompletter Gebäude oder einzelner Stockwerke ästhetisch aufgewertet werden konnte.
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