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Mittwoch, 02. Juni 2010 18:43
Rente erst nach 40 Berufsjahren und ab dem 60. Lebensjahr TT
Griechenland / Athen. Einen Anspruch auf vollständige Rentenbezüge
in Griechenland sollen künftig nur Arbeitnehmer geltend machen
können, die das 60. Lebensjahr erreicht haben und die 40 Jahre
berufstätig waren. Darauf verständigten sich am Dienstag Premier
Jorgos Papandreou (siehe Foto) mit Wirtschaftsminister Jorgos
Papakonstantinou und Arbeitsminister Andreas Loverdos in zwei
separaten Treffen. Die neue Regelung soll ab dem Jahre 2011
beginnen und schrittweise bis 2015 umgesetzt werden.
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