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Griechenland / Athen. Einen Gesetzesentwurf, der im Ausland lebenden Griechen ein Stimmrecht bei allgemeinen Wahlen zusichert, legte das Innenministerium am Donnerstag dem Parlament vor. Der Entwurf sieht vor, dass Auslandsgriechen künftig bei den griechischen Botschaften oder zuständigen Konsulaten wählen können. Regierungssprecher Evangelos Antonaros verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Oppositionsparteien, besonders die PASOK, den Auslandsgriechen ihr „von der Verfassung zugesichertes Wahlrecht" nicht verweigern. Für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Parlament ist eine Zweidrittelmehrheit von 200 Abgeordnetenstimmen nötig.
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