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Die Unterbrechung der Stromzufuhr im Falle der Nichtzahlung der Immobiliensondersteuer ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kam der Staatsrat, Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht. Die Steuer selbst sei hingegen verfassungskonform, da es sich um eine auf zwei Jahre befristete Sondersteuer handle. Sollte sich dies ändern, behalte man sich eine neuerliche Prüfung vor, hieß es. Die Anwaltskammern von Athen und Kalamata, die gegen die Steuer geklagt hatten, wollen sich nun an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wenden.
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