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Rente erst nach 40 Berufsjahren und ab dem 60. Lebensjahr TT

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Griechenland / Athen. Einen Anspruch auf vollständige Rentenbezüge in Griechenland sollen künftig nur Arbeitnehmer geltend machen können, die das 60. Lebensjahr erreicht haben und die 40 Jahre berufstätig waren. Darauf verständigten sich am Dienstag Premier Jorgos Papandreou (siehe Foto) mit Wirtschaftsminister Jorgos Papakonstantinou und Arbeitsminister Andreas Loverdos in zwei separaten Treffen. Die neue Regelung soll ab dem Jahre 2011 beginnen und schrittweise bis 2015 umgesetzt werden.
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