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Griechenland / Deutschland. Das Tauziehen um die Auslieferung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Siemens Hellas, Michalis Christoforakos, geht weiter. Noch am Freitag voriger Woche hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde von Christoforakos stattgegeben, wonach dieser nicht ausgeliefert werden dürfe. Begründet wurde das vor allem mit Verjährung. Am Montag dieser Woche entschied das Oberlandesgericht München dann einen zweiten internationalen Haftbefehl gegen den Ex-Siemens-Chef in Griechenland positiv.
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Griechenland / Deutschland. Michalis Christoforakos, der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Siemens-Hellas, wird doch nicht nach Griechenland überliefert. Das entschied am Freitag das deutsche Bundesverfassungsgericht. Vorgeworfen worden waren ihm u.a.
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Griechenland / Deutschland. Heute wird die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes über die Auslieferung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Siemens-Hellas, Michalis Christoforakos, nach Griechenland erwartet. Bis Mittwoch der kommenden Woche wird außerdem der griechische Sonderermittler Nikos Zagorianos, die für die Aufklärung der Siemens-Affäre in Griechenland zuständig ist, die Ergebnisse seiner bisherigen Ermittlung in schriftlicher Form in Athen vorlegen.
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Griechenland / Athen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht soll nach dem 28. August eine Entscheidung darüber treffen, ob der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Siemens-Hellas Michalis Christoforakos nach Griechenland ausgeliefert werden soll. Die Anwälte des in Deutschland Inhaftierten Ex-Siemens Managers hatten beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf nicht Auslieferung ihres Mandanten nach Griechenland gestellt.
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Herzprobleme scheint der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Siemens Hellas, Michalis Christoforakos, zu haben. Der ehemalige Siemens-Chef befindet sich Informationen der griechischen Presse zufolge seit Samstag in Krankenhaus des Gefängnisses in München. Sein Gesundheitszustand weise jedoch keine ernsthaften Gefährdungen auf. In zwei Wochen soll entschieden werden, ob Christoforakos den griechischen Behörden übergeben oder in Deutschland vor Gericht gestellt wird.
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