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Griechenland / Athen. Das Verwaltungsgericht des Oberlandgerichtes Athen beschloss am Montag, dass die per Gesetz beschlossene einmalige Abgabe auf hohe Einkommen verfassungswidrig ist. Betroffen waren sämtliche Personen mit einem Jahreseinkommen über 60.000 Euro. Grundlage dafür war das Gesetz 3758/09, das unter der früheren Regierung der Nea Dimokratia verabschiedet worden war.
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