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Griechenland / Tripolis. Die Berufungskammer des Verwaltungsgerichtes von Tripolis fand zu der Entscheidung, dass die Dienstzeit eines Soldaten in die Bemessung der Rente mit einbezogen werden muss und dass sich diese dadurch automatisch erhöht. Medienberichten zufolge dürften sich auch andere Berufungskammern dieser Entscheidung anschließen. Bisher wurde lediglich die Zeit des Wehrdienstes für den späteren Rentenanspruch angerechnet, aber nicht der Verdienst.
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