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Griechenland / Athen. Ein Strafverfahren gegen ein mögliches Verbrechen will die wirtschaftliche Abteilung der Staatsanwaltschaft gegen 14 Rechnungsprüfer einleiten. Diese sollen in den Jahren zwischen 2003 und 2008 Geldbußen von Firmen gestrichen oder reduziert haben. Dadurch soll der Staat große wirtschaftliche Verluste erlitten haben.
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Griechenland / Athen. In nächster Zeit soll in Griechenland ein Gesetz verabschiedet werden, das Änderungen beim Strafverfahren gegen Jugendliche vorsieht. Dabei solle der soziale Aspekt und die Vorbeugung gegen Straftaten in den Mittelpunkt gerückt werden, so Justizminister Charis Kastanidis. Unter anderem sind folgende Maßnahmen geplant: Jugendliche müssen, um strafrechtlich verfolgt zu werden, das 15. Lebensjahr erreicht haben; Reduzierung der Strafe von 20 auf zehn Jahre und bei besonders schweren Fällen eine Verhängung der Höchststrafe von maximal 15 Jahren; die vorläufige Untersuchungshaft darf sechs Monate nicht überschreiten; dem Jugendlichen wird ein Pflichtverteidiger zugesprochen; es werden speziell ausgebildete Richter, die maximal drei Jahre das Amt ausüben dürfen und maximal ein weiteres Mal gewählt werden können, ernannt; der jugendliche Straftäter muss vom Staatsanwalt angehört werden; die Untersuchungshaft für Kinder wird abgeschafft.
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