Griechenland: Kuneva Fall wird nicht zu den Akten gelegt
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Griechenland / Athen. Der Fall der aus Bulgarien stammenden
Gewerkschafterin Konstantina Kuneva wird nicht ad acta gelegt,
sondern die Ermittelungen werden fortgesetzt. Das entschied am
gestrigen Donnerstag das Höchstgericht Areopag. Auf Kuneva war im
Dezember 2008 ein Säureattentat verübt worden. Als Folge davon
verlor sie unter anderem ein Augenlicht; sie befindet sich immer
noch in ärztlicher Behandlung.
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