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Griechenland / Athen. Vom Staatsrat wurden gestern die Grundlagen für einen Präsidialerlass abgesegnet, in dem die Bedingungen für die Einäscherung Verstorbener festgelegt werden. Ob und wo ein Krematorium errichtet werden darf, entscheidet demnach nur die Kommunale Selbstverwaltung. Die Genehmigung einer Einäscherung erteilt ausschließlich der Bürgermeister oder der Vorsitzende der Gemeinde, in der sich das Krematorium befindet.Die Verbrennung findet frühestens 60 Stunden nach dem Eintritt des Todes statt.
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Griechenland / Athen. Deutsches Staatseigentum in Griechenland darf für Entschädigungszahlungen für die Angehörigen von Opfern der Naziverbrechen während des II. Weltkrieges nicht konfisziert werden. Dies geht aus einer Entscheidung der Vollversammlung des Staatsrates, des obersten griechischen Revisionsgerichtes, hervor. Der Staatsrat betrachtet sich demnach nicht als befugt, eine Entscheidung des Justizministers in dieser Frage zu revidieren.
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Der Staatsrat, Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht, hat einen Beschluss des Wirtschaftsministeriums vom Juli vorläufig außer Kraft gesetzt, wonach die Geschäfte für ein Jahr probeweise an allen Sonntagen geöffnet werden können. Das oberste Kassationsgericht nahm am Donnerstag einen Antrag der Händler und der Angestelltenverbände auf Aufhebung des Ministerbeschlusses an und setzte die sonntägliche Ladenöffnung bis zu einem abschließenden Urteil aus. Dieses wird Ende des Jahres oder Anfang 2015 erwartet.Die Geschäftsinhaber und Angestellten im Einzelhandel begründeten ihren Antrag mit dem „nicht wieder gutzumachenden wirtschaftlichen und kaum wieder gutzumachenden immateriellen Schaden“, der ihnen aus dem Sonntagsbetrieb entstehen würde. Die Richter akzeptierten beide Punkte, unter anderem mit Verweis auf das Recht der Angestellten auf Sonntagsruhe und die Wahrnehmung ihrer religiösen Pflichten sowie auf die Wirtschaftskrise in Griechenland.
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