Europäischer Gerichtshof: Auto-Konfiszierung ist unverhältnismäßige Strafmaßnahme
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Griechenland / Athen. Nicht zu vereinbaren mit dem europäischen
Recht ist das griechische Gesetz, wonach Autos mit
ausländischen Nummernschildern vorläufig konfisziert und sogar auf
Auktionen versteigert werden können, falls deren Besitzer wegen
Autoschmuggel bzw. Steuerhinterziehung verurteilt werden und die
gegen sie verordneten Geldstrafen nicht rechtzeitig zahlen. Dies
entschied der Europäische Gerichtshof. Die EU-Kommission hatte
Griechenland im Jahr 2004 vor dem obersten europäischen Gericht
verklagt.