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Mittwoch, 03. November 2021 12:12

Oberstes Gericht verbietet das Schächten TT

Der Staatsrat hat das Schlachten warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung für grundsätzlich unzulässig erklärt. Das höchste griechische Verwaltungsgericht hob mit seinem Urteil einen Beschluss des Landwirtschafts- und des Wirtschaftsministeriums von 2017 auf, der das Schächten, also die rituelle Schlachtung im Rahmen der jüdischen und der muslimischen Religion, ausnahmsweise zugelassen hat. Dagegen hatten Tierschutzorganisationen geklagt.

Freigegeben in Chronik

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