Oberstes Gericht verbietet das Schächten TT
- Freigegeben in Chronik
Der Staatsrat hat das Schlachten warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung für grundsätzlich unzulässig erklärt. Das höchste griechische Verwaltungsgericht hob mit seinem Urteil einen Beschluss des Landwirtschafts- und des Wirtschaftsministeriums von 2017 auf, der das Schächten, also die rituelle Schlachtung im Rahmen der jüdischen und der muslimischen Religion, ausnahmsweise zugelassen hat. Dagegen hatten Tierschutzorganisationen geklagt.