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Ein Gericht hat gestern zugunsten eines Ladenbesitzers entschieden. Der Mann braucht der Stadt Athen kein Bußgeld wegen der Nutzung einer öffentlichen Fläche außerhalb seines Geschäftes zahlen. Begründet wurde dies damit, dass die - zuletzt dramatisch angehobenen - Preise für die Nutzung öffentlicher Flächen nicht einklagbar seien. Die Entscheidung könnte zu einer Rückforderung von bereits bezahlten Gebühren hunderter Café- und Tavernenbesitzer führen.
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