Viermal im Jahr reduzierte Preise P
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Bis zu vier Mal im Jahr soll der Einzelhandel Preisnachlässe
gewähren dürfen. Bislang gibt es zwei solcher Perioden, den Sommer-
und den Winterschlussverkauf. Die Maßnahme ist Teil eines Paktes,
das vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung mit den
Vertretern des Handels diskutiert werden soll und neue Regeln für
die bessere Funktion des Marktes betrifft. Es handle sich um einen
Vorschlag der Händler, die neben den vier bis sechs Wochen langen
Schlussverkäufen im Januar und im Juli noch zwei Perioden von zehn
Tagen mit Sonderangeboten im Mai und November wünschen. Daneben
soll das Maßnahmenpaket weitere Neuerungen enthalten.