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Möglichkeit der Einäscherung vom Staatsrat abgesegnet

  • Freigegeben in Chronik
Griechenland / Athen. Vom Staatsrat wurden gestern die Grundlagen für einen Präsidialerlass abgesegnet, in dem die Bedingungen für die Einäscherung Verstorbener festgelegt werden. Ob und wo ein Krematorium errichtet werden darf, entscheidet demnach nur die Kommunale Selbstverwaltung. Die Genehmigung einer Einäscherung erteilt ausschließlich der Bürgermeister oder der Vorsitzende der Gemeinde, in der sich das Krematorium befindet.Die Verbrennung findet frühestens 60 Stunden nach dem Eintritt des Todes statt.
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