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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zu Gunsten des ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel

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Griechenland / Athen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam gestern einstimmig zu der Auffassung, dass sich die Türkei ein Gebäude des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel widerrechtlich angeeignet hat. Dem Gerichtsurteil zufolge hat die türkische Verwaltung die Eigentumsrechte des Patriarchats verletzt und somit gegen bestimmte Gesetze verstoßen. Es handelt sich um das ehemalige Waisenhaus des Patriarchats, das sich auf einer der Prinzen-Inseln im Marmarameer befindet. Es handelt sich um eines der größten Holzgebäude der Welt.
lt. Im Jahre 1902 hatte das Patriarchat dieses Gebäude für 353.000 Euro erworben. Das Gericht appellierte an beide Seiten, sich innerhalb der kommenden sechs Monate über eine Entschädigung zu einigen. (Griechenland Zeitung / fl)
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