Gericht in Griechenland erkennt drohende Genitalverstümmelung als Asylgrund an
- Freigegeben in Chronik
Ein Gericht in Athen stellte sich am Sonntag in einem
richtungweisenden Urteil erstmals vor eine Afrikanerin, die die
drohende Genitalverstümmelung als Asylgrund genannt hatte. Das
Verwaltungsberufungsgericht stoppte mit dem Urteil 419/2014
vorläufig die drohende Abschiebung der seit zwölf Jahren in
Griechenland lebenden Kenianerin und ihrer drei Kinder. Es erkannte
sowohl die drohende Verstümmelung der Geschlechtsorgane der Frau
als auch die mögliche Folterung ihrer Kinder in Kenia als
gewichtige Gründe an, der Frau einen Schutzstatus gemäß Genfer
Flüchtlingskonvention zuzuerkennen. Erstmals wurde damit die
weibliche Genitalverstümmelung in Griechenland als gleichwertiger
Asylgrund anerkannt. Nach dem Völkerrecht gilt die
geschlechtsspezifische Verfolgung seit 2002 als Anerkennungsgrund
im Sinne der Genfer Konvention.
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