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„Wahlfrei“ für freie Wahlen im Oktober

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Griechenland / Athen. Von der Arbeit freigestellt werden die nicht an ihrem Wahlort wohnenden Arbeitnehmer im privaten Sektor angesichts der am 15. Oktober bevorstehenden Präfektur- und Kommunalwahlen. Eine entsprechende Entscheidung wurde von Staatssekretär im Arbeitsministerium Jerasimos Giakoumatos unterzeichnet. Sie betrifft alle Betriebe in den Bereichen der Industrie, des Gewerbes und des Handels.
Je nach Arbeitnehmerstatus, Entfernung zum Wahlort und Reisemittel sind zwischen einem und drei bezahlte Urlaubstage vorgesehen. Es handelt sich dabei um Sonderurlaub, der zusätzlich zum bezahlten Jahresurlaub erteilt wird.
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