Griechenland / Athen. Von der Arbeit freigestellt werden die nicht
an ihrem Wahlort wohnenden Arbeitnehmer im privaten Sektor
angesichts der am 15. Oktober bevorstehenden Präfektur- und
Kommunalwahlen. Eine entsprechende Entscheidung wurde von
Staatssekretär im Arbeitsministerium Jerasimos Giakoumatos
unterzeichnet. Sie betrifft alle Betriebe in den Bereichen der
Industrie, des Gewerbes und des Handels.
Je nach
Arbeitnehmerstatus, Entfernung zum Wahlort und Reisemittel sind
zwischen einem und drei bezahlte Urlaubstage vorgesehen. Es handelt
sich dabei um Sonderurlaub, der zusätzlich zum bezahlten
Jahresurlaub erteilt wird.