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Ein Gericht in Athen stellte sich am Sonntag in einem richtungweisenden Urteil erstmals vor eine Afrikanerin, die die drohende Genitalverstümmelung als Asylgrund genannt hatte. Das Verwaltungsberufungsgericht stoppte mit dem Urteil 419/2014 vorläufig die drohende Abschiebung der seit zwölf Jahren in Griechenland lebenden Kenianerin und ihrer drei Kinder. Es erkannte sowohl die drohende Verstümmelung der Geschlechtsorgane der Frau als auch die mögliche Folterung ihrer Kinder in Kenia als gewichtige Gründe an, der Frau einen Schutzstatus gemäß Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen. Erstmals wurde damit die weibliche Genitalverstümmelung in Griechenland als gleichwertiger Asylgrund anerkannt. Nach dem Völkerrecht gilt die geschlechtsspezifische Verfolgung seit 2002 als Anerkennungsgrund im Sinne der Genfer Konvention.
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Das Plenum des Rechnungshofes hat fast einstimmig rückwirkende Rentenkürzungen (bis August 2012) für Richter, Staatsanwälte und Mitglieder des Rechtsbeirates des Staates als verfassungswidrig bezeichnet. Sollte das Urteil des höchsten Finanzgerichtes Rechtsgültigkeit erhalten, müsste die Regierung Medienberichten zufolge etwa 150 Millionen Euro an die entsprechenden Rentner zurückzahlen. Außerdem könnten andere Staatsdiener (u. a. Uniformträger, Ärzte und Lehrpersonal) darin einen Präzedenzfall sehen und ebenfalls über den Gerichtsweg Geld „eintreiben“.
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