Italienisches Gericht erklärt Anspruch der Opfer von Distomo auf Entschädigung für rechtens
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Griechenland / Athen. Das Berufungsgericht in Florenz hat ein
Urteil der griechischen Justiz, wonach Hinterbliebene eines
Massakers, das SS-Truppen während des 2. Weltkrieges in der
Ortschaft Distomo verübten, für rechtens erklärt. Demnach haben die
Hinterbliebenen des Massakers das Recht auf eine Entschädigung
durch den deutschen Staat. Eine solche, so das Gericht in Florenz,
sei „rechtens" und „vollstreckbar".