Digitale Plattform zur Brandschutzprävention
- Freigegeben in Chronik
Grundstückseigentümer, Mieter und Nutznießer von Grundstücken sind angesichts der Brandsaison (1. Mai bis 31. Oktober) verpflichtet, ihre Flächen von leicht brennbarem Material zu säubern (die GZ berichtete).