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Das griechische Höchstgericht, der Areopag, hat den Auftrag gegeben, eine Voruntersuchung wegen des Verdachts auf mögliche weibliche Genitalverstümmelung in Griechenland durchzuführen. Vorangegangen ist eine Reportage der Zeitung „Proto Thema“. Demnach sollen angeblich in Athen als auch in einigen Flüchtlingslagern Genitalverstümmelung an Mädchen bzw. jungen Frauen vorgenommen werden.

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Ein Gericht in Athen stellte sich am Sonntag in einem richtungweisenden Urteil erstmals vor eine Afrikanerin, die die drohende Genitalverstümmelung als Asylgrund genannt hatte. Das Verwaltungsberufungsgericht stoppte mit dem Urteil 419/2014 vorläufig die drohende Abschiebung der seit zwölf Jahren in Griechenland lebenden Kenianerin und ihrer drei Kinder. Es erkannte sowohl die drohende Verstümmelung der Geschlechtsorgane der Frau als auch die mögliche Folterung ihrer Kinder in Kenia als gewichtige Gründe an, der Frau einen Schutzstatus gemäß Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen. Erstmals wurde damit die weibliche Genitalverstümmelung in Griechenland als gleichwertiger Asylgrund anerkannt. Nach dem Völkerrecht gilt die geschlechtsspezifische Verfolgung seit 2002 als Anerkennungsgrund im Sinne der Genfer Konvention.
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