Login RSS

Griechenland hat einen wichtigen Schritt nach vorn getan, was die Frage der Benennung des Griechischen Joghurts in der EU betrifft. Der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis hat am Dienstag dem griechischen Minister für Agrarentwicklung und Lebensmittel Vangelis Apostolou schriftlich mitgeteilt, dass „Lebensmittel-Etikettierung den Konsumenten nicht täuschen darf“. Im Klartext heißt das, dass der Name „Griechischer Joghurt“ nur für Produkte Anwendung finden darf, die tatsächlich in Griechenland hergestellt worden sind. Was Bezeichnungen wie „Typ des griechischen Joghurts“, „Joghurt nach griechischem Rezept“ und ähnliches betrifft, so erklärte Andriukaitis, dass diese unter Umständen akzeptiert werden könnten, wenn damit z. B. ein besonders cremiger Joghurt beschrieben werden soll.

Freigegeben in Politik

 Warenkorb