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Pflicht zur Reinigung von Grundstücken: Frist bis zum 15. Juni verlängert

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 Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

Die Frist zur Reinigung von Grundstücken, die ursprünglich am Donnerstag (30.4.) ausgelaufen wäre, ist von der griechischen Regierung nun bis zum 15. Juni verlängert worden.

Hintergrund für die Maßnahme ist die Vorsorge in Zusammenhang mit dem Brandschutz. Ein Gesetz verpflichtet die Eigentümer dazu, ihre Grundstücke jährlich zu kontrollieren und mögliches brennbares Material zu entfernen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, nach Eintragung in einem digitalen Register über das Taxisnet eine entsprechende Erklärung abzugeben. Sollte das nicht oder unzureichend geschehen, drohen u. a. Geldstrafen. Bei Falschangaben können sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Die Griechenland Zeitung ging in einem ausführlichen Beitrag von Anwältin Ira Kaliampetsos in der Rubrik „Ratgeber Recht“ (siehe GZ 968, Seite 13) auf diese Frage ein. Dort hieß es u. a., dass Grundstückseigentümer, „jährlich den Pflanzenbewuchs lichten und Brennmaterial von ihren Grundstücken entfernen müssen, um die inzwischen immer bedrohlichere Brandgefahr einzudämmen“. (GZbe)

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