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Höchstgericht entscheidet über Kindesnamen: Ein Heiliger als Kompromiss

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Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

Der Streit eines geschiedenen Paares im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Kind endete nun auf kuriose Weise: Da sich die Eltern nicht auf einen Namen einigen konnten, entschied das griechische Höchstgericht Areopag, dass das Kind künftig den Namen des Heiligen tragen soll, dessen die griechisch-orthodoxe Kirche an seinem Geburtstag (16. September) gedenkt.

Festgelegt wurden von der Justiz auch Datum und Ort der Taufe, worüber sich die Eltern – der Vater Anwalt, die Mutter Justizangestellte – nicht einig werden konnten. Das heute neun Jahre alte Kind ist bisher ungetauft.
Beide Elternteile hatten darauf beharrt, dass das Neugeborene den Namen seiner jeweiligen Mutter tragen solle. Den „Kompromiss“ eines Doppel- oder Dreifachnamens lehnte das Gericht ab. Zur Begründung führte es an, dass eine derart lange Namensgebung die psychoemotionale Entwicklung des Kindes negativ beeinflussen könne. Im Zusammenhang mit der Namensgebung bzw. der Taufe von Kindern kommt es immer wieder zu Disputen zwischen – meist bereits geschiedenen – Paaren.

(Griechenland Zeitung / as)

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