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Der Prozess gegen Ex-Minister wird am 8. Mai fortgesetzt Tagesthema

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Der Prozess gegen Ex-Minister wird am 8. Mai fortgesetzt
Das Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Akis Tsochatzopoulos wird am 8. Mai fortgesetzt. Zu Prozessbeginn am Montag sprach er von „staatlicher Gewalt" zu seinen Lasten. Er sei unschuldig. Er forderte zudem, dass seine Ehefrau aus „humanitären Gründen" freigelassen werden müsse.
se. Auf „unschuldig" plädierten auch 17 weitere seiner Mitangeklagten. Lediglich sein Cousin Nikos Zigras bekannte sich für „schuldig". Vor Gericht entschuldigte er sich für seine Taten. Er bat um Verständnis und Nachsicht. Bis 2005 soll er als Kassenwart eines internationalen Rings von Unternehmen fungiert haben, die nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zum Waschen von Schmiergeldern dienten. Die bisherigen Aussagen von Zigras belasten Tsochatzopoulos schwer. Außerdem führt die Staatsanwaltschaft gegen den Ex-Minister zahlreiche der eigenen Tagebuchaufzeichnungen ins Feld, die er akribisch über viele der von ihm initiierten illegalen Vorgänge geführt haben soll. Vorgeworfen werden ihm und den 18 weiteren Angeklagten Bestechung und Geldwäsche in Höhe von 160 Millionen Euro. Die Bestechungsgelder soll Tsochatzopoulos für den Kauf von Waffensystemen durch den griechischen Staat, darunter U-Boote und Raketenabwehrsysteme aus Deutschland bzw. Russland, erhalten haben. Um Spuren zu verwischen, sollen diese u.a. durch den Kauf bzw. die Renovierung von Immobilien gewaschen worden sein. Zu den 50 aufgelisteten Immobilien zählt auch eine Luxusvilla direkt unterhalb der Athener Akropolis, die der Ex-Minister für umgerechnet 880.000 Euro für seine 35 Jahre jüngere Frau erwarb und herrichten ließ. Allen Angeklagten wird u. a. auch vorgeworfen, Mitglieder einer verbrecherischen Organisation zu sein, die im Jahr 1998 gegründet worden sei, als Tsochatzopoulos als Verteidigungsminister fungierte.
Der frühere sozialistische Politiker sitzt bereits seit einem Jahr in Untersuchungshaft. Auch seine jetzige Ehefrau und die erwachsene Tochter aus früherer Ehe wurden in U-Haft eingewiesen. Angeklagt ist auch seine frühere Ehefrau, eine Deutsche. Die beiden Letzteren waren zu Prozessbeginn am Montag nicht anwesend. Sie begründeten das mit psychologischen und gesundheitlichen Problemen. Bereits Anfang März war der 73jährige Tsochatzopoulos wegen ungenauer Angaben in seiner Vermögenserklärung zu acht Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 520.000 Euro verurteilt worden. Obwohl der jetzt gegen ihn erhobene Vorwurf der passiven Bestechung inzwischen verjährt ist, drohen ihm im Fall eines Schuldspruches für die anderen angenommenen Straftaten viele Jahre Haft. (Griechenland Zeitung / eh, Foto: Eurokinissi)
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