EU droht Hellas wegen Notaren mit Klage
- Freigegeben in Politik
Griechenland / Athen. Der Berufszweig des Notars muss in
Griechenland und sechs weiteren EU-Mitgliedstaaten, darunter
Deutschland und Österreich, für Vertreter aus anderen Ländern
zugänglich gemacht werden. Noch zwei Monate haben diese Staaten
Zeit, die EU-Kommission über die von ihnen vorgenommenen nötigen
Gesetzesänderungen zu informieren. Danach würde die Kommission
diese Länder vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Die
EU-Kommission ist der Ansicht, dass der Besitz der jeweiligen
Staatsangehörigkeit keine zwingende Voraussetzung für die Ausübung
des Berufes des Notars im entsprechenden Land sein darf.