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EU droht Hellas wegen Notaren mit Klage

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Griechenland / Athen. Der Berufszweig des Notars muss in Griechenland und sechs weiteren EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Österreich, für Vertreter aus anderen Ländern zugänglich gemacht werden. Noch zwei Monate haben diese Staaten Zeit, die EU-Kommission über die von ihnen vorgenommenen nötigen Gesetzesänderungen zu informieren. Danach würde die Kommission diese Länder vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass der Besitz der jeweiligen Staatsangehörigkeit keine zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufes des Notars im entsprechenden Land sein darf.
Vielmehr stehe eine solche Klausel im Kontrast zum Recht auf Niederlassungsfreiheit in der EU. Außerdem falle der Beruf des Notars nicht in die Kategorie der Berufe, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind und für die die Niederlassungsfreiheit nicht gelte. Der Kommission zufolge könne außerdem das erforderliche Wissen über die nationale Gesetzgebung durch die Anwendung der Richtline 89/48 per Test oder Praktikum festgestellt werden.
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