Griechenland / Athen. Nicht stattgegeben wurde heute Morgen
der Klage von Stefanos Tsipas gegen den Pädagogenstreik. Der Kläger
hatte diesen als illegal und missbräuchlich einstufen lassen
wollen. Das Gericht der ersten Instanz befand die Klage als
unbestimmt und unzulässig. Tsipas ist Vater einer Schülerin deren
Schule derzeit besetzt gehalten wird.
Hinsichtlich des
Sekundarschullehrerverbands OLME habe Tsipas nach Ansicht der
Richter nicht zeigen können, seit wann und wie lange die
Sekundarschullehrer streiken, wie viele Lehrstunden verloren
gegangen seien und welcher Schaden daraus entstanden sei. Zudem sei
nicht klargestellt worden, ob das Lyzeum, das Tsipas' Tocher
besucht, besetzt wird und inwiefern der Streik der
Sekundarschullehrer wegen fehlender Aufsicht eine Gefahr für das
Leben der Kinder darstelle. Was die Primarschullehrer und ihren
Verband DOE betrifft, so habe die Klage keinen Bestand, da Tsipas'
Tochter eine Sekundarschule besuche.