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Freisprüche im so genannten „Börsenskandal“

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Griechenland / Athen. Im Zusammenhang mit dem so genannten „Börsenskandal" der Jahre 2002 bis 2004  wurden sieben Angeklagte der staatlichen Wertpapiergesellschaft DEKA freigesprochen. Ein Gericht in Athen entschied, dass keine ausreichenden Indizien vorliegen, die den Tatbestand der Untreue bzw. eine Veruntreuung von öffentlichen Geldern beweisen. In der Folge wurde die ursprüngliche Anklage von einem strafrechtlichen in ein zivilrechtliches Delikt umgewandelt, das wiederum bereits verjährt ist.
Der Ex-Präsident der Nea Dimokratia und derzeitige ND-Abgeordnete Miltiadis Evert kommentierte das Urteil mit den Worten: „Die Wahrheit ist eine: Für 1,3 Millionen Investoren, die ihr Vermögen verloren haben, verjährt das Verbrechen der Börse nicht."
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