Griechenland / Athen. Im Zusammenhang mit dem so genannten
„Börsenskandal" der Jahre 2002 bis 2004 wurden sieben
Angeklagte der staatlichen Wertpapiergesellschaft DEKA
freigesprochen. Ein Gericht in Athen entschied, dass keine
ausreichenden Indizien vorliegen, die den Tatbestand der Untreue
bzw. eine Veruntreuung von öffentlichen Geldern beweisen. In der
Folge wurde die ursprüngliche Anklage von einem strafrechtlichen in
ein zivilrechtliches Delikt umgewandelt, das wiederum bereits
verjährt ist.
Der Ex-Präsident der Nea Dimokratia und derzeitige
ND-Abgeordnete Miltiadis Evert kommentierte das Urteil mit den
Worten: „Die Wahrheit ist eine: Für 1,3 Millionen Investoren, die
ihr Vermögen verloren haben, verjährt das Verbrechen der Börse
nicht."